Infrarotheizungen nach Öko-Design-Richtlinie

Anforderungen für Einzelraumheizsysteme
Für Einzelraumheizsysteme, wie elektrischer Fußbodenheizung, Wand- oder Deckenheizung, sowie Infrarotheizsystemen gilt die EU 2024/1103 auf Basis der 2015/1188/EG. Um den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen, dürfen Infrarotheizungen nur in Verbindung mit energiesparenden Thermostaten angeboten und verkauft werden. Damit soll der effiziente Einsatz von Infrarotheizungen gefördert werden.
Ortsfeste und ortsbewegliche Infrarotheizungen fallen unter diese Verordnung
Die oben genannten Einzelraumheizsysteme welche fest montiert werden können und als Raumheizung dienen, müssen mit Thermostaten betrieben werden, welche der Ökodesign-Richtlinie entsprechen.
Die gesetzliche Verordnung können Sie hier einsehen.
CANDOR Infrarotheizungen nach Öko-Design-Richtlinie
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Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl Ihrer Infrarotheizung nebst passender Thermostate und Steuerungen unter Berücksichtung der Öko-Design-Richtlinie.