Zum Hauptinhalt springen

Informationspflicht lt. Heilmittelgesetz

Informationspflichten zur Heilwirkung von Infrarotstrahlen

Wir sind laut Heilmittelgesetz verpflichtet folgende Erklärung abzugeben: 

Heilmittelgesetz Warnhinweis

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Wirkung von Infrarotstrahlung bzw. (umgangssprachlich) auch Tiefenwärme zum Wohlbefinden und Wellness dient. Eine Behandlung mit Strahlungswärme ist kein Medikamentenersatz und kann den Gang zum Arzt nicht ersetzen.