Zum Hauptinhalt springen

Stellungnahme des BVIR zum GebäudeEnergieGesetz

|   News

Der Bundesverband Infrarot-Heizung e. V. erhielt am 29.05.2019 vom BMWI Referat IIC2 (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) den Referentenentwurf für das Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude, mit dem das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen werden soll. Hierzu wurde am 28.06.2019 durch den BVIR eine fundierte Stellungnahme/Einspruch erstellt an das BMWI übergeben.

Update:
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist zum 01.11.2020 in Kraft getreten. Infrarotheizungen können somit auch im Neubau eingesetzt werden. Hier erfahren Sie mehr zu den vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von Infrarotheizungen im Neubau

Vollständige Stellungnahme

Zurück
Bundesverband Infrarotheizung